III. Rechtliche Aspekte – 11. Datenschutz
 
 
Für biometrische Daten heißt dies:
-  Datenvermeidung und Datensparsamkeit (nur notwendige Daten, möglichst keine personenbezogenen Daten im Klartext)
 
-  Zweckbindung der Daten beachten
 
-  Daten dürfen keine Rückschlüsse auf Person, Gesundheit oder Verhalten liefern
 
-  Mit Referenzdaten dürfen keine Aktionen des Nutzer vortäuschbar sein
 
-  Nutzerkontrolle (aktive Mitwirkung am Verfahren, möglichst dezentral bzw. verteilt gespeicherte Daten z.B. Smartcard)
 
-  Transparenz der Verfahren für Betreiber und Benutzer
 
-  Kein unbemerktes Erfassen und Auswerten biometrischer Daten
 
-  Prüfung der Verarbeitung der Daten durch unabhängige Stellen