III. Rechtliche Aspekte – 11. Datensicherheit
 
 
Datensicherheit: technische und organisatorische Maßnahmen, damit keine unbefugten Zugriff auf Daten nehmen können (Wahrung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Originalität von Daten) (§ 9 BDSG)
Gefahren für Daten/ Datensammlungen bzgl. Datensicherheit:
- Social Engineering (menschliche Schwächen und Fehler)
-  Konzeptionsschwäche der Systeme und Programme
 
-  Abhören/ Abfangen/ Umleiten von Daten
 
-  Vandalismus und blinde Zerstörungswut
 
-  Spielleidenschaft und Profilierungssucht
 
-  Denial of Service (Lahmlegen von Ressourcen)
 
-  Ausbeuten fremder Ressourcen